Oncosuisse unterstützt die in die Vernehmlassung gegebene Variante 2. Nur der Master of Science in Advanced Practice Nursing ermöglicht es, sowohl den Anforderungen der Praxis und den Qualitätsstandards gerecht zu werden als auch die Sicherheit zu gewährleisten. Der Bundesrat hebt die Bedeutung der Einführung von Advanced Practice Nursing (APN) im Hinblick auf das Task Shifting und Task Sharing hervor und erklärt, es müsse berücksichtigt werden, dass Pflegeexpertinnen und -experten APN auch Aufgaben wahrnehmen können, die bis anhin den Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Diesbezüglich betont Oncosuisse, dass nur die Masterstufe diesen Anforderungen gerecht werden kann.
Die Variante 1, die parallele Strukturen zu den bereits bestehenden vorsieht, erhöht die Komplexität des Bildungssystems im Pflegebereich und beeinträchtigt seine Verständlichkeit nicht nur für Gesundheitsfachleute, sondern auch für Arbeitgeber. Sie erschwert die berufliche Orientierung. Hinzu kommt das Risiko, dass die Variante 1 mit einem Ausbildungssystem, das parallele Wege zu Advanced Practice Nursing umfasst, zu einer Erhöhung der Kosten für das Management dieses Systems und die Überwachung seiner Qualität führen könnte.
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– OS-Stellungnahme – 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative „Für eine starke Pflege“ (Pflegeinitiative)