Pflanzenschutzmittel für die nicht-berufliche Anwendung nicht mehr zulassen, welche für Menschen, Insekten oder Gewässerlebewesen toxisch sind

11. Mai 2023

Der Bundesrat wird beauftragt,

  1. Pflanzenschutzmittel (PSM) für die nicht-berufliche Anwendung nicht mehr zuzulassen, die für Menschen, Insekten oder Gewässerlebewesen toxisch sind,
  2. Alle PSM, die zum Verkauf an bzw. zur Anwendung durch Hobby-Anwender zugelassen bleiben, auf einer Positivliste aufzuführen und laufend zu aktualisieren. Die Liste soll auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnitten sein, heutigen Anforderungen an die Transparenz und Benutzerfreundlichkeit solcher Datenbanken entsprechen und sich am Ziel der Risikoreduktion orientieren,
  3. Sicher zu stellen, dass dem Anwendungsbereich entsprechend die für Hobby-Anwender zugelassenen PSM in kleinen Gebinden verkauft werden („ready-to-use“).
Geschäft

Pflanzenschutzmittel für die nicht-berufliche Anwendung nicht mehr zulassen, welche für Menschen, Insekten oder Gewässerlebewesen toxisch sind (20.4579)

Aktueller Stand

Der Ständerat folgte am 14. März 2023 stillschweigend dem Antrag seiner Kommission und lehnte die Motion ab. Angesichts der Änderungen der Pflanzenschutzmittelverordnung, die der Bundesrat im Herbst vorgenommen hatte, kam die Kommission zum Schluss, dass die Forderungen der Motion weitgehend erfüllt sind.

Ausblick

Der Vorstoss ist erledigt.

Stand März 2023