Heute ist die Zugangsgerechtigkeit für Off–Label–Anwendungen gemäss Art. 71a–71d KVV nicht gewährleistet. Entsprechend begrüsst die Oncosuisse, dass der Handlungsbedarf endlich erkannt wurde und Massnahmen zur Verbesserung der heutigen unbefriedigenden Situation sowie der Rechtssicherheit vorgeschlagen werden. Die Änderungsvorschläge gehen
allerdings leider nicht in eine Richtung, welche die Ungleichbehandlung tatsächlich verringern.
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– Vernehmlassg-KLV-Oncosusise.pdf