Die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (PrämienEntlastungs–Initiative)» will, dass Bund und Kantone die Versicherten bei den Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung entlasten. Der Bundesrat beantragt, die Initiative abzulehnen und – als indirekten Gegenvorschlag – mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung die Kantone zu verpflichten, die Prämienverbilligung so zu regeln, dass diese jährlich einem Mindestanteil der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung entspricht.
Inhalt der Initiative
Die Prämien–Entlastungs Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Die Prämienverbilligung soll zu mindestens zwei Drittel durch den Bund und zum verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert werden.
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Aktueller Stand
Die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» will, dass Bund und Kantone die Versicherten bei den Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung entlasten. Der Bundesrat beantragt, die Initiative abzulehnen und ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.
Knapp – mit 22 zu 20 Stimmen – trat der Ständerat in der Wintersession 2022 nicht auf den indirekten Gegenvorschlag ein. Der Nationalrat hingegen will Eintreten. Diesen Entscheid wiederholte die grosse Kammer in der Frühjahrssession 2023 erneut (106 zu 79 Stimmen bei 1 Enthaltung). In der Debatte im Nationalrat wurde Erstaunen über den Ständerat geäussert. Denn ohne Gegenantrag bestehe das Risiko, dass die Initiative in ihrer jetzigen Form vom Volk angenommen werden würde.
Ausblick
Die SGK-S wird am 17./18. April 2023 erneut über Eintreten debattieren.
Stand März 2023