Vernehmlassung des Bundesrats vom 19. November 2020 zur Änderung des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (Massnahmen zur Kostendämpfung – Paket 2)

19. November 2020

Oncosuisse begrüsst die Bemühungen des Bundesrates, die Entwicklung der Kosten für Leistungen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einzudämmen und auf diese Weise den Anstieg der Prämien zu begrenzen. Eine qualitativ hochstehende und langfristige Versorgung von Patientinnen und Patienten hängt von einem stabil finanzierten Gesundheitswesen ab.

Massnahmen zur Kostendämpfung dürfen die Versorgungsqualität und Patientensicherheit nicht gefährden und die Chancen und Zugangsgerechtigkeit muss gewahrt bleiben. 

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