Die Oncosuisse begrüsst die Forderung des Parlaments an den Bundesrat, E–Zigaretten inskünftig wieder dem Tabaksteuergesetz zu unterstellen (Motion 19.3958). Die Oncosuisse begrüsst im Weiteren den Vorschlag des Bundesrates, inskünftig den Präventionsgedanken in das Tabaksteuergesetz aufzunehmen und das Gefährdungs– bzw. Schadenspotential der E–Zigaretten bei den Steuersätzen zu berücksichtigen.
Die Oncosuisse bedauert jedoch, dass dieser Präventionsgedanke nur partiell für E–Zigaretten und nicht stringent im Tabaksteuergesetz berücksichtig werden soll. Ebenso fehlt der bundesrätlichen Botschaft die Vision für eine langfristige Tabaksteuerpolitik.
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