Krebsregistrierung in der Schweiz: Rückmeldung an die Meldepflichtigen
Oncosuisse Session im Rahmen des SOHC am Mittwoch, 22.11.2023
Oncosuisse am SOHC
Der Swiss Oncology & Hematology Congress (SOHC) ist der grösste jährliche Anlass im Schweizer Krebsbereich. Im wissenschaftlichen Komitee sind ein Grossteil der landesweit tätigen Akteure der Schweizer Krebsversorgung und -Forschung vertreten, darunter auch Oncosuisse. Seit 2019 veranstaltet Oncosuisse jährlich Sessions zu aktuellen Themen aus dem Krebsbereich.
Krebsregistrierung in der Schweiz: Rückmeldung an die Meldepflichtigen
Seit dem Inkrafttreten des Krebsregistrierungsgesetzes am 1. Januar 2020 besteht für die Leistungserbringer eine Meldepflicht, Krebserkrankungen an die zuständigen Krebsregister zu übermitteln. Welchen Nutzen ergibt sich jedoch für die Meldepflichtigen?
Die Idee eines Rückmeldeberichts wurde von den Meldepflichtigen in den letzten Jahren häufig vorgebracht, wobei über Struktur und Inhalte noch nicht in der Breite diskutiert wurde. Anhand eines Beispiels aus Deutschland (Klinisches Krebsregister Niedersachsen) könnte eine Schweizer Lösung entworfen werden. Zentral wäre es festzulegen, was im Schweizer System in Einklang mit dem Krebsregistrierungsgesetz, sowie den jeweiligen kantonalen Rahmenbedingungen und unter Einbezug der vorhandenen Daten (NKRS, Kantonale Krebsregister) möglich und pragmatisch umsetzbar ist.
Nach dem Einführungs-Referat «Krebsregistrierung – Wege und Effekte der Rückmeldung an Leistungserbringer» durch Tobias Hartz, Geschäftsführer Klinisches Krebsregister Niedersachsen, fand eine Podiumsdiskussion mit Einbezug des Publikums statt, um die Umsetzung solcher Rückmeldeberichte in der Schweiz voranzutreiben: Was ist möglich? Was wird gewünscht? Was bringt den grössten Nutzen?
Bestätigte Teilnehmer:innen Podiumsdiskussion:
- Tobias Hartz, Geschäftsführer KKN / Klinisches Krebsregister Niedersachsen
- Katharina Staehelin, Direktorin NICER und NKRS, Co-Moderatorin
- Sabine Rohrmann: Leiterin Kantonale Krebsregister ZH, Zug, SH, SZ
- Miklos Pless, ehem. Chefarzt Klinik für Medizinische Onkologie und Hämatologie, KSW (Meldepflichtiger)
- Walter Mingrone, Leitender Arzt Medizinische Onkologie, Kantonsspital Olten (Meldepflichtiger)
Co-Moderation: Andrea Walliser: Projektleiterin Oncosuisse
Was wurde diskutiert
Rückmeldeberichte in Deutschland
Die Sitzung begann mit einem Input Vortrag von Dipl.-Math. Tobias Hartz, Geschäftsführer des Klinischen Krebsregisters Niedersachsen (KKN). Er erläuterte uns, dass in Deutschland seit Jahren Rückmeldungen in Form von Rückmeldeberichten (RMB) und Qualitätskonferenzen (QK) erfolgreich durchgeführt werden. Obwohl die letzten Hürden, wie z.B. die zeitliche Verzögerung der Rückmeldungen, noch nicht vollständig überwunden sind, werden zum einen Daten, die die Krebsregister (KR) erhalten, an die Melder zurückgemeldet und zum anderen hat Deutschland bereits jetzt einen hohen Standard bei der automatisierten Datenübermittlung von den Einrichtungen an die Krebsregister über Schnittstellen.
Was ist möglich in der Schweiz?
Welches sind die Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für solche Rückmeldungen in der Schweiz? Was wird von den Leistungserbringern gewünscht und was ist aus Sicht der kantonalen Krebsregister und der Nationalen Krebsregistrierungsstelle (NKRS) machbar? Sind gesetzliche Anpassungen in der Schweiz notwendig?
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass seitens der Meldepflichtigen aus Klinik und Forschung ein grosses Interesse an Rückmeldungen besteht, um die eigenen Dienstleistungen einschätzen und vergleichen zu können. Am besten geeignet wäre dafür ein Rückmeldebericht in elektronischer Form mit Abrufverfahren. Ausserdem könnten Rückmeldeberichte einen Anreiz schaffen zur Verbesserung der Meldepflicht und Qualität der Meldungen.
Die Möglichkeiten und Grenzen aus Sicht der kantonalen Krebsregister und der NKRS können wie folgt zusammengefasst werden. Grundsätzlich sind Rückmeldungen an Leistungserbringer auf gesetzlicher Basis mit gewissen Einschränkungen in der Schweiz möglich. Die NKRS verfügt nicht über Angaben zu den Leistungserbringer:innen im nationalen Krebsdatensatz. Sie kann somit keine Auswertungen zu einzelnen Leistungserbringenden durchführen. Es ist jedoch möglich, nationale und kantonale Statistiken zu bestimmten Tumoren oder Indikatoren (z.B. zur Diagnose- oder Behandlungsqualität, seltene Tumore) zu publizieren, mit denen sich die Leistungserbringer:innen basierend auf ihren eigenen Daten vergleichen können. Bei den kantonalen Krebsregistern sind die Angaben zu den Leistungserbringer:innen vorhanden und die Möglichkeit einer direkten Rückmeldung ist gegeben. Jedoch ist dies derzeit in der Schweiz gesetzlich nur erlaubt, wenn der betroffene Leistungserbringer:innen dem Krebsregister einen entsprechenden Auftrag erteilt.
Darüber hinaus ist die Unvollständigkeit der Daten, die die Krebsregister erhalten, derzeit der zeitaufwändigste Faktor bei der korrekten Erfassung der Meldungen, die die Grundlage für die Rückmeldungen bilden. Eine Verbesserung der Erfüllung der Meldepflicht mit vollzähligen und vollständigen Meldungen könnte den kantonalen Krebsregister helfen, die zeitliche Verzögerung in der Registrierung zu verkürzen und die Datenqualität zu erhöhen. Eine zentrale Datenbank und ein gemeinsamer Datensatz könnten hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten unter anderem durch die Reduktion des administrativen Aufwands auf allen Seiten.
Die Motivation für Rückmeldungen an Leistungserbringer ist hoch, so dass von Seiten der Krebsregistrierung die Möglichkeit von Rückmeldeberichten weiterverfolgt wird, mit dem Ziel, Grundlagen für die Verbesserung der Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität zu schaffen.
Allgemeine Infos zum Anlass
Veranstaltung
Kontakt
Oncosuisse
Andrea Walliser
info@oncosuisse.ch
Tel. 058 058 88 77