Die Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse–Initiative)» verlangt die Einführung einer Kostenbremse in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Der Bundesrat anerkennt das
Anliegen der Kostendämpfung, lehnt die Initiative aber ab, weil die verlangte ausschliessliche Koppelung der Massnahmen an die Wirtschafts– und Lohnentwicklung zu kurz greift.
Er stellt der Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber: Der Bundesrat und die Kantone sollen ausgehend vom medizinischen Bedarf einen Prozentsatz für den maximalen Anstieg der Kosten der OKP im Vergleich zum Vorjahr festlegen (Kostenziel). Werden die Kostenziele nicht eingehalten, prüfen die Kantone und der Bundesrat, ob Massnahmen zur Korrektur von Fehlentwicklungen notwendig sind. Das bestehende Instrumentarium dafür wird gezielt ergänzt.
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Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative)» und zum indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung) (21.067)
Aktueller Stand
Der Ständerat tritt am 14. März 2023 als Zweitrat mit 23 Stimmen zu 19 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Detailberatung geht es zuerst um Art. 32. Dort hat der Nationalrat einen Absatz 3 eingefügt. Die Behörde müsse handeln, wenn festgestellt werde, dass die Kriterien der WZW – Wirtschaftlichkeit, Zweckmässigkeit, Wirksamkeit – nicht mehr erfüllt seien.
Der Nationalrat verlangt auch ein evidenzbasiertes Verfahren und dann ein Evaluationsverfahren, womit auch die Health Technology Assessments (HTA) gemeint sind. Die Minderheit Hegglin (Mitte/ZG) übernimmt die Version des Nationalrates und ergänzt sie mit einem detaillierten Konzept.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle habe in einem Bericht vom März 2022 festgehalten, dass betreffend Effizienzkontrolle Handlungsbedarf bestehe und dass ihre Empfehlungen, die sie schon im Jahr 2014 formuliert hat, noch nicht umgesetzt werden.
Die Mehrheit der Kommission (SGK-S) findet die Ergänzung in Art. 32 Abs. 3 unnötig. Das BAG hat versichert, dass sie die WZW-Kriterien bereits konkretisiert hätten und diese auch anwenden würden. Dies sieht auch der Bundesrat so. Der Minderheitsantrag wird mit 32 zu 18 Stimmen angenommen. Bezüglich Tarife will die Mehrheit, dass Bundes- und Kantonsbehörden keine zusätzlichen subsidiären Kompetenzen erhalten (Art. 46a, Art. 49 Abs. 2bis).
Die Minderheit Hegglin (Mitte/ZG) möchte dem Nationalrat und Bundesrat folgen. Der Minderheitsantrag wird mit 22 zu 18 Stimmen angenommen. Die Kostenziele (Art. 54) gelten als eigentlichen Kern der Vorlage: Der Bundesrat sieht Kostenziele vor, diese möchte die Minderheit Müller (FDP/LU) streichen. Die Minderheit wird mit 24 zu 16 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wird der Entwurf mit 23 zu 17 Stimmen angenommen.
Ausblick
Die SGK-N befasst sich am 23./24. März mit den Differenzen.
Stand März 2023