Für eine wirksame Gesundheitsförderung – Zuckergehalt

11. Mai 2023

Die Bundesbehörden werden eingeladen, die nötigen Gesetzesbestimmungen zu erlassen, namentlich eine Anpassung der Verordnung des EDI betreffend die Information über Lebensmittel (LIV; SR 817.022.16), damit:

  1. Die Angabe des Zuckergehalts in der Nährwertdeklaration obligatorisch wird;
  2. Zudem eine lesbare und für Konsumentinnen und Konsumenten zum Vornherein verständliche Kennzeichnung obligatorisch wird.


Zudem fordert der Grosse Rat des Kantons Genf die Bundesversammlung dazu auf, angesichts der schädlichen Auswirkungen von Zucker auf die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, die Zuckermenge, die bei der Lebensmittelherstellung zugesetzt werden darf, streng zu begrenzen.

Geschäfte
  • Für eine klare Darstellung der Menge des schnellen Zuckers in Lebensmitteln (21.315)
  • Für eine wirksame Gesundheitsförderung. Begrenzung des Zuckergehalts in industriell hergestellten Getränken und verarbeiteten Lebensmitteln (20.311)
Aktueller Stand

Die Initiative des Kantons Genf zielt darauf ab, strenge Regeln für den zulässigen Zuckergehalt in Lebensmitteln festzulegen, während die Initiative des Kantons Freiburg darauf abzielt, die Verbraucher über den Zuckergehalt in Lebensmitteln zu informieren. Der Ständerat gab beiden Standesinitiativen in der Wintersession 2021 keine Folge. In der Frühjahrssession 2023 folgte nun die grosse Kammer diesem Entscheid. Die WBK-N hatte zuvor festgehalten, dass ihr die Sensibilisierung der Bevölkerung in Ernährungsfragen ein wichtiges Anliegen sei. Sie sei jedoch der Ansicht, dass der beschrittene Weg der freiwilligen Reduktion und Deklaration von Zucker derzeit zielführend sei und bereits zu Verbesserungen geführt habe.

Ausblick

Die Standesinitiative ist erledigt.

Stand März 2023