Elektronisches Patientendossier

11. Mai 2023

Mit dem elektronischen Patientendossier sollen die Qualität der medizinischen Behandlung gestärkt, die Behandlungsprozesse verbessert, die Patientensicherheit erhöht und die Effizienz des Gesundheitssystems gesteigert sowie die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten gefördert werden.

Geschäfte
  • Booster für das elektronische Patientendossier (22.4370)
  • Revision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier: Übergangsfinanzierung und Einwilligung (inkl. Ausführungsrecht) (2022/63)
  • Revision des EPDG: Umfassende Revision (2022/97)
Aktueller Stand

Das elektronische Patientendossier (EPD) soll in zwei Schritten weiterentwickelt und seine Verbreitung vorangetrieben werden. Am 25. Januar 2023 wurde der erste Schritt in die Vernehmlassung geschickt. Mit dieser soll die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten einer umfassenden Revision sichergestellt werden. Ziel ist, diese vorgezogene Revision Ende 2024 in Kraft zu setzen. Mit der Teilrevision soll auch der Prozess für die Eröffnung eines EPD vereinfacht werden. Der Bund geht davon aus, dass die umfassende Gesetzesrevision mehrere Jahre in Anspruch nehmen dürfte. Diese Haltung hat er auch in der Beantwortung der Interpellation zum Ausdruck gebracht.

Ausblick

Die Vernehmlassung 2022/63 dauert noch bis zum 2. Mai 2023 an

Stand März 2023