Von den in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen neun Massnahmen werden – nebst der für den indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative herausgelösten Zielvorgabe – zwei Massnahmen (Erstberatungsstelle und Programme der Patientenversorgung) nicht beibehalten. Hingegen kommt eine neue Massnahme zu den Leistungen der Apothekerinnen und Apotheker neu hinzu. Das Paket enthält somit Änderungen zu sieben Massnahmen. Es fokussiert auf die Stärkung der koordinierten Versorgung sowie der Kompetenzen des Bundes bezüglich der Vergütung medizinischer Leistungen, damit diese zukünftig kostengünstiger erbracht werden können.
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Aktueller Stand
Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) soll ein monistisches Finanzierungssystem eingeführt werden, so die Forderung der parlamentarischen Initiative.
Der Nationalrat behandelte den Entwurf seiner Kommission in der Herbstsession 2019. Ohne Gegenantrag trat der Ständerat am 1. Dezember 2022 auf die Vorlage ein. Im Rahmen der Eintretensdebatte führte Damian Müller (FDP/LU) aus, dass die einheitliche Finanzierung (EFAS) eine gute, eine notwendige und eine wichtige Reform sei, die nun im Parlament endlich zum Abschluss gebracht werden müsse.
In der Detailberatung nahm der Ständerat einige Anpassungen am Entwurf vor und schuf damit mehrere Differenzen zum Nationalrat. Dies beim Verlauf der Finanzflüsse, beim Datenaustausch zwischen Versicherern und Kantonen, der Wahlfreiheit bei Pflegeheimen, bei den Vertragsspitälern und der Kostenbeteiligung der Kantone.
Die beiden Motionen wurden im Rahmen der Debatte ebenfalls beraten. Die Motion 13.3213 wurde oppositionslos abgelehnt. Die Kommissionsmotion 22.3372 hingegen ohne Gegenantrag angenommen.
Ausblick
Die SGK-N hat die Vorlage am 12./13. Januar und am 2./3. Februar 2023 traktandiert. Dann wird sie sich auch mit der Motion 22.3372 beschäftigen. Die Motion 13.3213 ist erledigt
Stand Dezember 2022