Der Bundesrat wird beauftragt, eine Botschaft zur Änderung des EOG bezüglich der Betreuungsentschädigung für erwerbstätige Eltern von Kindern mit schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu unterbreiten. Von einer schweren gesundheitlichen Beeinträchtigung soll auch dann ausgegangen werden, wenn ein mindestens viertägiger Spitalaufenthalt Teil der Behandlung und Genesung ist und mindestens ein Elternteil die Erwerbstätigkeit für die notwendige Betreuung des Kindes unterbrechen muss. Für ausschliesslich ambulante Behandlungen gelten weiterhin die bestehenden Anspruchsvoraussetzungen in Artikel 16o EOG.
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Betreuungsentschädigung. Betreuung von schwer kranken Kindern im Spital gewährleisten und die Lücke im Vollzug schliessen (22.3608)
Aktueller Stand
Nach dem Ständerat in der Herbstsession 2022 hiess nun auch der Nationalrat die Motion gut. Beiden Räten sei es aber wichtig, den Begriff „gesundheitlich schwer beeinträchtigtes Kind“ klar zu definieren und dementsprechend auch die Voraussetzungen für den Anspruch auf Betreuungsurlaub anzupassen.
Ausblick
Die Motion ist an den Bundesrat überwiesen, der nun eine entsprechende Vorlage erarbeiten muss.
Stand März 2023