Die Einzelfallvergütung ermöglicht Patient:innen einen möglichst raschen Zugang zu dringend benötigten Arzneimitteln, bevor ihr Preis festgesetzt worden ist. Der Bundesrat will bei der Einzelfallvergütung die Gleichbehandlung der Patient:innen durch die Krankenversicherer sowie die Preisfestsetzung und die Transparenz verbessern. Zudem schlägt er weitere Massnahmen vor, um den Prozess der Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) zu beschleunigen und die Kosten, insbesondere dank vermehrter Abgabe von kostengünstigen Generika, zu dämpfen.
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Änderungen der KVV und KLV: Arzneimittelmassnahmen
Aktueller Stand
Mit dieser Revision sollen einerseits Massnahmen zur Kostendämpfung im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) umgesetzt werden. Andererseits sind Anpassungen geplant, die der Prozessoptimierung sowie der Erhöhung der Transparenz und der Schaffung von mehr Klarheit und Rechtssicherheit dienen sollen. Gleichzeitig sind Anpassungen im Bereich der Gebühren für die Verwaltungsverfahren vorgesehen. Schliesslich sollen auch die Bestimmungen über die Vergütung im Einzelfall angepasst werden. Die Vernehmlassung endete Ende September 2022.
Ausblick
Gemäss internen Quellen sollen im Januar 2023 Anhörungen stattfinden. Eine Inkraftsetzung ist für Mitte 2023 geplant.
Stand Dezember 2022